comparison code_part1/OSTC_code_asm_part1/docu/COPYING__GNU_GPLv3_deutsch.txt @ 0:96a35aeda5f2

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author heinrichsweikamp
date Tue, 12 Jan 2010 15:05:59 +0100
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1 GNU General Public License
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3
4
5 Deutsche Übersetzung der Version 3, 29. Juni 2007
6
7
8
9 Copyright © 2007 Free Software Foundation, Inc. (http://fsf.org/) 51 Franklin Street, Fifth Floor,
10
11 Boston, MA 02110-1301, USA
12
13
14
15 Es ist jedermann gestattet, diese Lizenzurkunde zu vervielfältigen und unveränderte Kopien zu
16
17 verbreiten; Änderungen sind jedoch nicht erlaubt.
18
19
20
21 Diese Übersetzung ist kein rechtskräftiger Ersatz für die englischsprachige Originalversion!
22
23
24
25 Vorwort
26
27
28
29 Die GNU General Public License – die Allgemeine Öffentliche GNU-Lizenz – ist eine freie
30
31 Copyleft-Lizenz für Software und andere Arten von Werken.
32
33
34
35 Die meisten Lizenzen für Software und andere nutzbaren Werke sind daraufhin entworfen worden,
36
37 Ihnen die Freiheit zu nehmen, die Werke mit anderen zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz
38
39 dazu soll Ihnen die GNU General Public License die Freiheit garantieren, alle Versionen eines
40
41 Programms zu teilen und zu verändern. Sie soll sicherstellen, daß die Software für alle ihre
42
43 Benutzer frei bleibt. Wir, die Free Software Foundation, nutzen die GNU General Public License
44
45 für den größten Teil unserer Software; sie gilt außerdem für jedes andere Werk, dessen Autoren es
46
47 auf diese Weise freigegeben haben. Auch Sie können diese Lizenz auf Ihre Programme anwenden.
48
49
50
51 Wenn wir von freier Software sprechen, so beziehen wir uns auf Freiheit, nicht auf den Preis.
52
53 Unsere Allgemeinen Öffentlichen Lizenzen sind darauf angelegt, sicherzustellen, daß Sie die
54
55 Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür etwas zu berechnen, wenn Sie
56
57 möchten), die Möglichkeit, daß Sie die Software als Quelltext erhalten oder den Quelltext auf
58
59 Wunsch bekommen, daß Sie die Software ändern oder Teile davon in neuen freien Programmen
60
61 verwenden dürfen und daß Sie wissen, daß Sie dies alles tun dürfen.
62
63
64
65 Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern
66
67 oder Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus diesem Grunde tragen Sie eine
68
69 Verantwortung, wenn Sie Kopien der Software verbreiten oder die Software verändern: die
70
71 Verantwortung, die Freiheit anderer zu respektieren.
72
73
74
75 Wenn Sie beispielsweise die Kopien eines solchen Programms verbreiten – kostenlos oder gegen
76
77 Bezahlung – müssen Sie an die Empfänger dieselben Freiheiten weitergeben, die Sie selbst erhalten
78
79 haben. Sie müssen sicherstellen, daß auch die Empfänger die Software im Quelltext erhalten bzw.
80
81 den Quelltext erhalten können. Und Sie müssen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie ihre
82
83 Rechte kennen.
84
85
86
87 Software-Entwickler, die die GNU GPL nutzen, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie
88
89 machen ihr Urheberrecht (Copyright) auf die Software geltend, und (2) sie bieten Ihnen diese
90
91 Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, die Software zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu
92
93 verändern.
94
95
96
97 Um die Entwickler und Autoren zu schützen, stellt die GPL darüberhinaus klar, daß für diese freie
98
99 Software keinerlei Garantie besteht. Um sowohl der Anwender als auch der Autoren Willen
100
101 erfordert die GPL, daß modifizierte Versionen der Software als solche gekennzeichnet werden,
102
103 damit Probleme mit der modifizierten Software nicht fälschlicherweise mit den Autoren der
104
105 Originalversion in Verbindung gebracht werden.
106
107
108
109 Manche Geräte sind daraufhin entworfen worden, ihren Anwendern zu verweigern, modifizierte
110
111 Versionen der darauf laufenden Software zu installieren oder laufen zu lassen, wohingegen der
112
113 Hersteller diese Möglichkeit hat. Dies ist grundsätzlich unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der
114
115 Anwender zu schützen, die Software zu modifizieren. Derartige gezielte mißbräuchliche
116
117 Verhaltensmuster finden auf dem Gebiet persönlicher Gebrauchsgegenstände statt – also genau
118
119 dort, wo sie am wenigsten akzeptabel sind. Aus diesem Grunde wurde diese Version der GPL
120
121 daraufhin entworfen, diese Praxis für diese Produkte zu verbieten. Sollten derartige Probleme
122
123 substantiell auf anderen Gebieten auftauchen, sind wir bereit, diese Regelung auf diese Gebiete
124
125 auszudehnen, soweit dies notwendig ist, um die Freiheit der Benutzer zu schützen.
126
127
128
129 Schließlich und endlich ist jedes Computerprogramm permanent durch Software-Patente bedroht.
130
131 Staaten sollten es nicht zulassen, daß Patente die Entwicklung und Anwendung von Software für
132
133 allgemein einsetzbare Computer einschränken, aber in Staaten, wo dies geschieht, wollen wir die
134
135 spezielle Gefahr vermeiden, daß Patente dazu verwendet werden, ein freies Programm im
136
137 Endeffekt proprietär zu machen. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, daß Patente nicht
138
139 verwendet werden können, um das Programm nicht-frei zu machen.
140
141
142
143 Es folgen die präzisen Bedingungen für das Kopieren, Verbreiten und Modifizieren.
144
145 LIZENZBEDINGUNGEN
146
147 0. Definitionen
148
149
150
151 „Diese Lizenz“ bezieht sich auf die Version 3 der GNU General Public License.
152
153
154
155 Mit „Urheberrecht“ sind auch urheberrechtähnliche Rechte gemeint, die auf andere Arten von
156
157 Werken Anwendung finden, beispielsweise auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie.
158
159
160
161 „Das Programm“ bezeichnet jedes urheberrechtlich schützbare Werk, das unter diese Lizenz
162
163 gestellt wurde. Jeder Lizenznehmer wird als „Sie“ angeredet. „Lizenznehmer“ und „Empfänger“
164
165 können natürliche oder rechtliche Personen sein.
166
167
168
169 Ein Werk zu „modifizieren“ bedeutet, aus einem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf
170
171 eine Weise umzuarbeiten, die eine urheberrechtliche Erlaubnis erfordert und kein Eins-zu-eins-
172
173 Kopieren darstellt. Das daraus hervorgehende Werk wird als „modifizierte Version“ des früheren
174
175 Werks oder als auf dem früheren Werk „basierendes“ Werk bezeichnet.
176
177
178
179 Ein „betroffenes Werk“ bezeichnet entweder das unmodifizierte Programm oder ein auf dem
180
181 Programm basierendes Werk.
182
183
184
185 Ein Werk zu „propagieren“ bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, für die man wegen
186
187 Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen würde,
188
189 ausgenommen das Ausführen auf einem Computer oder das Modifizieren einer privaten Kopie. von
190
191 Modifikationen, die an niemanden weitergegeben werden. Unter das Propagieren eines Werks
192
193 fallen Kopieren, Weitergeben (mit oder ohne Modifikationen), öffentliches Zugänglichmachen und
194
195 in manchen Staaten noch weitere Tätigkeiten.
196
197
198
199 Ein Werk zu „übertragen“ bezeichnet jede Art von Propagation, die es Dritten ermöglicht, das
200
201 Werk zu kopieren oder Kopien zu erhalten. Reine Interaktion mit einem Benutzer über ein
202
203 Computer-Netzwerk ohne Übergabe einer Kopie ist keine Übertragung.
204
205
206
207 Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt „angemessene rechtliche Hinweise“ in dem Umfang,
208
209 daß sie eine zweckdienliches und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen
210
211 angemessenen Copyright-Vermerk zeigt und (2) dem Benutzer mitteilt, daß keine Garantie für das
212
213 Werk besteht (ausgenommen in dem Umfang, in dem Garantie gewährt wird), daß Lizenznehmer
214
215 das Werk gemäß dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man ein Exemplar dieser Lizenz zu
216
217 Gesicht bekommen kann. Wenn die Benutzerschnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder
218
219 Optionen anzeigt, zum Beispiel ein Menü, dann erfüllt ein deutlich sichtbarer Punkt in dieser Liste
220
221 dieses Kriterium.
222
223 1. Quelltext
224
225
226
227 Der „Quelltext“ eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die für Bearbeitungen
228
229 vorzugsweise verwendet wird. „Objekt-Code“ bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks.
230
231
232
233 Eine „Standardschnittstelle“ bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard
234
235 eines anerkannten Standardisierungsgremiums ist oder – im Falle von Schnittstellen, die für eine
236
237 spezielle Programmiersprache spezifiziert wurden – eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in
238
239 dieser Programmiersprache arbeiten, weithin gebräuchlich ist.
240
241
242
243 Die „Systembibliotheken“ eines ausführbaren Werks enthalten alles, ausgenommen das Werk als
244
245 Ganzes, was (a) normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente gehört, aber selbst nicht
246
247 die Hauptkomponente ist, und (b) ausschließlich dazu dient, das Werk zusammen mit der
248
249 Hauptkomponente benutzen zu können oder eine Standardschnittstelle zu implementieren, für die
250
251 eine Implementation als Quelltext öffentlich erhältlich ist. Eine „Hauptkomponente“ bezeichnet in
252
253 diesem Zusammenhang eine größere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersystem
254
255 usw.) des spezifischen Betriebssystems (soweit vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft,
256
257 oder des Compilers, der zur Erzeugung des Objekt-Codes eingesetzt wurde, oder des für die
258
259 Ausführung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.
260
261
262
263 Der „korrespondierende Quelltext“ eines Werks in Form von Objekt-Code bezeichnet den
264
265 vollständigen Quelltext, der benötigt wird, um das Werk zu erzeugen, es zu installieren, um (im
266
267 Falle eines ausführbaren Werks) den Objekt-Code auszuführen und um das Werk zu modifizieren,
268
269 einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Er schließt jedoch nicht die
270
271 Systembibliotheken, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein erhältliche freie
272
273 Computerprogramme mit ein, die in unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a.
274
275 Tätigkeiten durchzuführen, die aber nicht Teil des Werks sind. Zum Beispiel enthält der
276
277 korrespondierende Quelltext die zum Programmquelltext gehörenden
278
279 Schnittstellendefinitionsdateien sowie die Quelltexte von dynamisch eingebundenen Bibliotheken
280
281 und Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, beispielsweise
282
283 durch komplexe Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen
284
285 und anderen Teilen des Werks.
286
287
288
289 Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das der Anwender aus anderen Teilen
290
291 des korrespondierenden Quelltextes automatisch regenerieren kann.
292
293
294
295 Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst.
296
297 2. Grundlegende Genehmigungen
298
299
300
301 Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden gewährt auf Grundlage des Urheberrechts an
302
303 dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
304
305 Diese Lizenz erklärt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes Recht zur Ausführung des unmodifizierten
306
307 Programms. Die beim Ausführen eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter
308
309 diese Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese
310
311 Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung – oder seine
312
313 Entsprechung – an.
314
315
316
317 Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausführen und
318
319 propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an Dritte
320
321 übertragen für den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv für Sie durchzuführen oder
322
323 Einrichtungen für Sie bereitzustellen, um diese Werke auszuführen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle
324
325 Bedingungen dieser Lizenz für das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen
326
327 liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke für Sie anfertigen oder ausführen, müssen
328
329 dies ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter
330
331 Bedingungen, die ihnen verbieten, außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres
332
333 urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen.
334
335
336
337 Übertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den unten aufgeführten Bedingungen gestattet.
338
339 Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen §10 unnötig.
340
341 3. Schutz von Anwenderrechten vor Umgehungsverbotgesetzen
342
343
344
345 Kein betroffenes Werk darf als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus' unter jedwedem
346
347 anwendbarem Recht betrachtet werden, das die Auflagen von Artikel 11 des am 20. Dezember
348
349 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder unter vergleichbaren Gesetzen, die die
350
351 Umgehung derartiger Mechanismen verbietet oder einschränkt.
352
353
354
355 Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, verzichten Sie auf jedes Recht, die Umgehung
356
357 technischer Mechanismen zu verbieten, insoweit diese Umgehung durch die Ausübung der von
358
359 dieser Lizenz gewährten Rechte in bezug auf das betroffene Werk herbeigeführt wird, und Sie
360
361 weisen jede Absicht von sich, die Benutzung oder Modifikation des Werks zu beschränken, um
362
363 Ihre Rechtsansprüche oder Rechtsansprüche Dritter zum Verbot der Umgehung technischer
364
365 Mechanismen gegen die Anwender des Werks durchzusetzen.
366
367 4. Unveränderte Kopien
368
369
370
371 Sie dürfen auf beliebigen Medien unveränderte Kopien des Quelltextes des Programms, wie sie ihn
372
373 erhalten, übertragen, sofern Sie auf deutliche und angemessene Weise auf jeder Kopie einen
374
375 angemessenen Urheberrechts-Vermerk veröffentlichen, alle Hinweise intakt lassen, daß diese
376
377 Lizenz und sämtliche gemäß §7 hinzugefügten Einschränkungen auf den Quelltext anwendbar sind,
378
379 alle Hinweise auf das Nichtvorhandensein einer Garantie intakt lassen und allen Empfängern
380
381 gemeinsam mit dem Programm ein Exemplar dieser Lizenz zukommen lassen.
382
383
384
385 Sie dürfen für jede übertragene Kopie ein Entgelt – oder auch kein Entgelt – verlangen, und Sie
386
387 dürfen Kundendienst- oder Garantieleistungen gegen Entgelt anbieten.
388
389 5. Übertragung modifizierter Quelltextversionen
390
391
392
393 Sie dürfen ein auf dem Programm basierendes Werk oder die nötigen Modifikationen, um es aus
394
395 dem Programm zu generieren, kopieren und übertragen in Form von Quelltext unter den
396
397 Bestimmungen von §4, vorausgesetzt, daß Sie zusätzlich alle im folgenden genannten Bedingungen
398
399 erfüllen:
400
401
402
403 a) Das veränderte Werk muß auffällige Vermerke tragen, die besagen, daß Sie es modifiziert
404
405 haben, und die ein darauf bezogenes Datum angeben.
406
407 b) Das veränderte Werk muß auffällige Vermerke tragen, die besagen, daß es unter dieser
408
409 Lizenz einschließlich der gemäß §7 hinzugefügten Bedingungen herausgegeben wird. Diese
410
411 Anforderung wandelt die Anforderung aus §4 ab, „alle Hinweise intakt zu lassen“.
412
413 c) Sie müssen das Gesamtwerk als Ganzes gemäß dieser Lizenz an jeden lizensieren, der in
414
415 den Besitz einer Kopie gelangt. Diese Lizenz wird daher – ggf. einschließlich zusätzlicher
416
417 Bedingungen gemäß §7 – für das Werk als Ganzes und alle seine Teile gelten, unabhängig davon,
418
419 wie diese zusammengepackt werden. Diese Lizenz erteilt keine Erlaubnis, das Werk in irgendeiner
420
421 anderen Weise zu lizensieren, setzt aber eine derartige Erlaubnis nicht außer Kraft, wenn Sie sie
422
423 diese gesondert erhalten haben.
424
425 d) Wenn das Werk über interaktive Benutzerschnittstellen verfügt, müssen diese jeweils
426
427 angemessene rechtliche Hinweise anzeigen. Wenn allerdings das Programm interaktive
428
429 Benutzerschnittstellen hat, die keine angemessenen rechtlichen Hinweise anzeigen, braucht Ihr
430
431 Werk nicht dafür zu sorgen, daß sie dies tun.
432
433
434
435 Die Zusammenstellung eines betroffenen Werks mit anderen gesonderten und unabhängigen
436
437 Werken, die nicht ihrer Natur nach Erweiterungen des betroffenen Werks sind und die nicht mit
438
439 ihm in einer Weise kombiniert sind, um ein größeres Programm zu bilden, in oder auf einem
440
441 Speicher- oder Verbreitungsmedium wird als „Aggregat“ bezeichnet, wenn die Zusammenstellung
442
443 und das sich für sie ergebende Urheberrecht nicht dazu verwendet werden, den Zugriff oder die
444
445 Rechte der Benutzer der Zusammenstellung weiter einzuschränken, als dies die einzelnen Werke
446
447 erlauben. Die Aufnahme des betroffenen Werks in ein Aggregat sorgt nicht dafür, daß diese Lizenz
448
449 auf die anderen Teile des Aggregats wirke.
450
451 6. Übertragung in Nicht-Quelltext-Form
452
453
454
455 Sie dürfen ein betroffenes Werk in Form von Objekt-Code unter den Bedingungen der Paragraphen
456
457 4 und 5 kopieren und übertragen – vorausgesetzt, daß Sie außerdem den maschinenlesbaren
458
459 korrespondierenden Quelltext unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen auf eine der
460
461 folgenden Weisen:
462
463
464
465 a) Sie übertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschließlich ein
466
467 physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit dem korrespondierenden Quelltext, der sich
468
469 unveränderlich auf einem haltbaren physikalischen Medium befindet, das üblicherweise für den
470
471 Austausch von Software verwendet wird.
472
473 b) Sie übertragen den Objekt-Code in einem physikalischen Produkt (einschließlich ein
474
475 physikalisches Speichermedium) gemeinsam mit einem schriftlichen Angebot, das mindestens drei
476
477 Jahre lang gültig sein muß und so lange, wie Sie Ersatzteile und Kundendienst für dieses
478
479 Produktmodell anbieten, jedem, der im Besitz des Objekt-Codes ist, entweder (1) eine Kopie des
480
481 korrespondierenden Quelltextes der gesamten Software, die in dem Produkt enthalten und von
482
483 dieser Lizenz betroffen ist, zur Verfügung zu stellen – auf einem haltbaren physikalischen Medium,
484
485 das üblicherweise für den Austausch von Software verwendet wird, und zu nicht höheren Kosten
486
487 als denen, die begründbar durch den physikalischen Vorgang der Übertragung des Quelltextes
488
489 anfallen, oder (2) kostenlosen Zugriff, um den korrespondierenden Quelltext von einem Netzwerk-
490
491 Server zu kopieren.
492
493 c) Sie übertragen Kopien des Objekt-Codes gemeinsam mit einer Kopie des schriftlichen
494
495 Angebots, den korrespondierenden Quelltext zur Verfügung zu stellen. Diese Alternative ist nur für
496
497 gelegentliche, nicht-kommerzielle Übertragung zulässig und nur, wenn Sie den Objekt-Code als
498
499 mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz 6b erhalten haben.
500
501 d)
502
503
504
505 Sie übertragen den Objekt-Code dadurch, daß Sie Zugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle
506
507 gewähren, und bieten gleichwertigen Zugriff auf den korrespondierenden Quelltext auf gleichem
508
509 Weg auf dieselbe Stelle und ohne zusätzliche Kosten. Sie müssen nicht von den Empfängern
510
511 verlangen, den korrespondierenden Quelltext gemeinsam mit dem Objekt-Code zu kopieren. Wenn
512
513 es sich bei der für das Kopieren vorgesehenen Stelle um einen Netzwerk-Server handelt, darf sich
514
515 der korrespondierende Quelltext auf einem anderen Server befinden (von Ihnen oder von einem
516
517 Dritten betrieben), der gleichwertige Kopiermöglichkeiten unterstützt – vorausgesetzt Sie legen
518
519 dem Objekt-Code klare Anleitungen bei, die besagen, wo der korrespondierende Quelltext zu
520
521 finden ist. Unabhängig davon, welcher Netzwerk-Server den korrespondierenden Quelltext
522
523 beherbergt, bleiben Sie verpflichtet, sicherzustellen, daß dieser lange genug bereitgestellt wird, um
524
525 diesen Bedingungen zu genügen.
526
527 e) Sie übertragen den Objekt-Code unter Verwendung von Peer-To-Peer-Übertragung –
528
529 vorausgesetzt, Sie informieren andere Teilnehmer darüber, wo der Objekt-Code und der
530
531 korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von Absatz 6d öffentlich und
532
533 kostenfrei angeboten werden.
534
535
536
537 Ein abtrennbarer Anteil des Objekt-Codes, dessen Quelltext von dem korrespondierenden Quelltext
538
539 als Systembibliothek ausgeschlossen ist, braucht bei der Übertragung des Werks als Objekt-Code
540
541 nicht miteinbezogen zu werden.
542
543
544
545 Ein „Benutzerprodukt“ ist entweder (1) ein „Endbenutzerprodukt“, womit ein materieller
546
547 persönlicher Besitz gemeint ist, der normalerweise für den persönlichen oder familiären Gebrauch
548
549 oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was für den Einbau in eine Wohnung hin
550
551 entworfen oder dafür verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob ein Produkt ein Endbenutzerprodukt
552
553 ist, sollen Zweifelsfälle als erfaßt gelten. Wenn ein spezieller Anwender ein spezielles Produkt
554
555 erhält, bezeichnet „normalerweise einsetzen“ eine typische oder weitverbreitete Anwendung dieser
556
557 Produktklasse, unabhängig vom Status des speziellen Anwenders oder der Art und Weise, wie der
558
559 spezielle Anwender des spezielle Produkt tatsächlich einsetzt oder wie von ihm erwartet wird, daß
560
561 er es einsetzt. Ein Produkt gilt als Endbenutzerprodukt unabhängig davon, ob es substantiellen
562
563 kommerziellen, industriellen oder nicht-endbenutzerspezifischen Nutzen hat, es sei denn, dieser
564
565 Nutzen stellt das einzige signifikante Anwendungsgebiet des Produkts dar.
566
567
568
569 Mit „Installationsinformationen“ für ein Benutzerprodukt sind jedwede Methoden, Prozeduren,
570
571 Berechtigungsschlüssel oder andere informationen gemeint, die notwendig sind, um modifizierte
572
573 Versionen eines betroffenen Werks, die aus einer modifizierten Version seines korrespondierenden
574
575 Quelltextes hervorgegangen sind, auf dem Produkt zu installieren und auszuführen. Die
576
577 Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, daß das Weiterfunktionieren des
578
579 modifizierten Objekt-Codes in keinem Fall verhindert oder gestört wird aus dem einzigen Grunde,
580
581 weil Modifikationen vorgenommen worden sind.
582
583
584
585 Wenn Sie Objekt-Code gemäß diesem Paragraphen innerhalb oder zusammen mit oder speziell für
586
587 den Gebrauch innerhalb eines Benutzerprodukts übertragen und die Übertragung als Teil einer
588
589 Transaktion stattfindet, in der das Recht auf den Besitz und die Benutzung des Benutzerprodukts
590
591 dauerhaft auf den Empfänger übergeht (unabhängig davon, wie diese Transaktion charakterisiert
592
593 ist), müssen dem gemäß diesem Paragraphen mitübertragenen korrespondierenden Quelltext die
594
595 Installationsinformationen beiliegen. Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch
596
597 irgendeine Drittpartei die Möglichkeit behält, modifizierten Objekt-Code auf dem Benutzerprodukt
598
599 zu installieren (zum Beispiel, wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).
600
601
602
603 Die Anforderung, Installationsinformationen bereitzustellen, schließt keine Anforderung mit ein,
604
605 weiterhin Kundendienst, Garantie oder Updates für ein Werk bereitzustellen, das vom Empfänger
606
607 modifiziert oder installiert worden ist, oder für das Benutzerprodukt, in dem das Werk modifiziert
608
609 oder installiert worden ist. Der Zugriff auf ein Computer-Netzwerk darf verweigert werden, wenn
610
611 die Modifikation selbst die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflußt oder wenn
612
613 sie die Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.
614
615
616
617 Der korrespondierende Quelltext und die Installationsinformationen, die in Übereinstimmung mit
618
619 diesem Paragraphen übertragen werden, müssen in einem öffentlich dokumentierten Format
620
621 vorliegen (für das eine Implementation in Form von Quelltext öffentlich zugänglich ist), und sie
622
623 dürfen keine speziellen Passwörter oder Schlüssel für das Auspacken, Lesen oder Kopieren
624
625 erfordern.
626
627 7. Zusätzliche Bedingungen
628
629
630
631 „Zusätzliche Genehmigungen“ sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen,
632
633 indem sie Ausnahmen von einer oder mehreren Auflagen zulassen. Zusätzliche Genehmigungen
634
635 zur Anwendung auf das gesamte Programm sollen so betrachtet werden, als wären sie in dieser
636
637 Lizenz enthalten, soweit dies unter anwendbarem Recht zulässig ist. Wenn zusätzliche
638
639 Genehmigungen nur für einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat unter diesen
640
641 Genehmigungen verwendet werden; das gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser
642
643 Lizenz ohne Beachtung der zusätzlichen Genehmigungen.
644
645
646
647 Ungeachtet jeglicher anderer Regelungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem
648
649 betroffenen Werk hinzufügen (sofern Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials
650
651 autorisiert sind), die Bedingungen dieser Lizenz um folgendes ergänzen:
652
653
654
655 a) Gewährleistungsausschluß oder Haftungsbegrenzung abweichend von §§15 und 16 dieser
656
657 Lizenz oder
658
659 b) die Anforderung, spezifizierte sinnvolle rechtliche Hinweise oder Autorenschaftshinweise
660
661 in diesem Material oder in den angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen
662
663 Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder
664
665 c) das Verbot, die Herkunft des Materials falsch darzustellen oder die Anforderung, daß
666
667 modifizierte Versionen des Materials auf angemessens Weise als vom Original verschieden
668
669 markiert werden, oder
670
671 d) Begrenzung der Verwendung der Namen von Lizenzgebern oder Autoren des Materials für
672
673 Werbezwecke oder
674
675 e) das Zurückweisen der Einräumung von Rechten gemäß dem Markenrecht zur Benutzung
676
677 gewisser Produktnamen, Produkt- oder Service-Marken oder
678
679 f) die Erfordernis der Freistellung des Lizenznehmers und der Autoren des Materials durch
680
681 jeden, der die Software (oder modifizierte Versionen davon) überträgt, mit vertraglichen Prämissen
682
683 der Verantwortung gegenüber dem Empfänger für jede Verantwortung, die diese vertraglichen
684
685 Prämissen diesen Lizenzgebern und Autoren direkt auferlegen.
686
687
688
689 Alle anderen hinzugefügten einschränkenden Bedingungen werden als „zusätzliche
690
691 Einschränkungen“ im Sinne von §10 betrachtet. Wenn das Programm, wie Sie es erhalten haben,
692
693 oder ein Teil davon dieser Lizenz untersteht zuzüglich einer weiteren Bedingung, die eine
694
695 zusätzliche Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Bedingung entfernen. Wenn ein
696
697 Lizenzdokument eine zusätzliche Einschränkung enthält, aber die Relizensierung unter dieser
698
699 Lizenz erlaubt, dürfen Sie dem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen jenes
700
701 Lizenzdokuments unterliegt, unter der Voraussetzung, daß die zusätzlichen Einschränkungen bei
702
703 einer derartigen Relizensierung oder Übertragung verfallen.
704
705
706
707 Wenn Sie einem betroffenen Werk in Übereinstimmung mit diesem Paragraphen Bedingungen
708
709 hinzufügen, müssen Sie in den betroffenen Quelltextdateien eine Aufstellung der zusätzlichen
710
711 Bedingungen plazieren, die auf diese Quelltextdatei Anwendung finden, oder einen Hinweis darauf,
712
713 wo die Zusätzlichen Bedingungen zu finden sind.
714
715
716
717 Zusätzliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschränkungen, dürfen in Form einer
718
719 separaten schriftlichen Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die o.a.
720
721 Anforderungen gelten in jedem Fall.
722
723 8. Kündigung
724
725
726
727 Sie dürfen das Programm nicht verbreiten oder modifizieren, sofern es nicht durch diese Lizenz
728
729 ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist
730
731 nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz (einschließlich aller
732
733 Patentlizenzen gemäß §11 Abs. 3).
734
735
736
737 Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre Lizenz durch einen speziellen
738
739 Urheberrechtsinhaber wiederhergestellt, und zwar (a) vorübergehend, solange nicht bzw. bis der
740
741 Rechteinhaber Ihre Lizenz ausdrücklich und endgültig kündigt, und (b) dauerhaft, sofern es der
742
743 Rechteinhaber versäumt, Sie auf sinnvolle Weise auf die Lizenzverletzung innerhalb von 60 Tagen
744
745 ab deren Beendigung hinzuweisen.
746
747
748
749 Darüberhinaus wird Ihre Lizenz durch einen speziellen Urheberrechtsinhaber permanent
750
751 wiederhergestellt, wenn Sie der Rechteinhaber auf sinnvolle Weise auf die Verletzung hinweist,
752
753 wenn außerdem dies das erste Mal ist, daß Sie auf die Verletzung dieser Lizenz (für jedes Werk)
754
755 des Rechteinhabers hingewiesen werden, und wenn Sie die Verletzung innerhalb von 30 Tagen ab
756
757 dem Eingang des Hinweises einstellen.
758
759
760
761 Die Beendigung Ihrer Rechte unter dieser Lizenz beendet nicht die Lizenzen Dritter, die von Ihnen
762
763 Kopien oder Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht
764
765 dauerhaft wiederhergestellt worden sind, sind Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe
766
767 Material gemäß §10 zu erhalten.
768
769 9. Annahme der Lizenz keine Voraussetzung für den Besitz von Kopien
770
771
772
773 Um eine Kopie des Programms auszuführen, ist es nicht erforderlich, daß Sie diese Lizenz
774
775 annehmen. Die nebenbei stattfindende Verbreitung eines betroffenen Werks, die sich ausschließlich
776
777 als Konsequenz der Teilnahme an einer Peer-To-Peer-Datenübertragung ergibt, um eine Kopie
778
779 entgegennehmen zu können, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser Lizenz. Jedoch gibt Ihnen
780
781 nichts außer dieser Lizenz die Erlaubnis, das Programm oder jedes betroffene Werk zu verbreiten
782
783 oder zu verändern. Diese Handlungen verstoßen gegen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz
784
785 nicht anerkennen. Indem Sie daher ein betroffenes Werk verändern oder propagieren, erklären Sie
786
787 Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz, die Ihnen diese Tätigkeiten erlaubt.
788
789 10. Automatische Lizensierung nachgeordneter Anwender
790
791
792
793 Jedesmal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger automatisch vom
794
795 ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Werk auszuführen, zu verändern und zu propagieren –
796
797 in Übereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser
798
799 Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
800
801
802
803 Eine „Organisations-Transaktion“ ist entweder eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine
804
805 Organisation oder das im wesentlichen gesamte Kapital einer solchen, übertragen wird, oder sie ist
806
807 die Aufteilung einer Organisation in mehrere oder die Fusion mehrerer Organisationen zu einer.
808
809 Wenn die Propagation eines betroffenen Werks durch eine Organisations-Transaktion erfolgt,
810
811 erhält jeder an der Transaktion Beteiligte, der eine Kopie des Werks erhält, zugleich jedwede
812
813 Lizenz an dem Werk, die der Interessenvorgänger des Beteiligten hatte, sowie das Recht auf den
814
815 Besitz des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom Interessenvorgänger, wenn dieser ihn
816
817 hat oder mit vertretbarem Aufwand beschaffen kann.
818
819
820
821 Sie dürfen keine zusätzlichen Einschränkungen bzgl. der Ausübung der unter dieser Lizenz
822
823 gewährten oder zugesicherten Rechte vornehmen. Beispielsweise dürfen Sie keine Lizenzgebühr
824
825 oder sonstige Gebühr für die Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten Rechte verlangen, und
826
827 Sie dürfen keine Rechtsstreitigkeit beginnen (eingeschlossen Kreuz- oder Gegenansprüche in einem
828
829 Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, daß irgendein Patentanspruch durch Erzeugung,
830
831 Anwendung, Verkauf, Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils davon
832
833 verletzt wurde.
834
835 11. Patente
836
837
838
839 Ein „Kontributor“ ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Benutzung des Programms oder eines auf
840
841 dem Programm basierenden Werks unter dieser Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise lizensierte
842
843 Werk bezeichnen wir als die „Kontributor-Version“ des Kontributors.
844
845
846
847 Die „wesentlichen Patentansprüche“ eines Kontributors sind all diejenigen Patentansprüche, die der
848
849 Kontributor besitzt oder kontrolliert, ob bereits erworben oder erst in Zukunft zu erwerben, die
850
851 durch irgendeine Weise des gemäß dieser Lizenz erlaubten Erzeugens, Ausführens oder Verkaufens
852
853 seiner Kontributor-Version verletzt würden. Dies schließt keine Patentansprüche ein, die erst als
854
855 Konsequenz weiterer Modifizierung seiner Kontributor-Version entstünden. Für den Zweck dieser
856
857 Definition schließt "Kontrolle" das Recht mit ein, Unterlizenzen für ein Patent zu erteilen auf eine
858
859 Weise, die mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbar ist.
860
861
862
863 Jeder Kontributor gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Patentlizenz
864
865 gemäß den wesentlichen Patentansprüchen des Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version
866
867 zu erzeugen, zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu importieren und außerdem auszuführen, zu
868
869 modifizieren und zu propagieren.
870
871
872
873 In den folgenden drei Absätzen ist eine „Patentlizenz“ jedwede ausdrückliche Vereinbarung oder
874
875 Verpflichtung, wie auch immer benannt, ein Patent nicht geltend zu machen (beispielsweise eine
876
877 ausdrückliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen oder eine Zusicherung, bei Patentverletzung nicht zu
878
879 klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu „erteilen“ bedeutet, eine solche Vereinbarung oder
880
881 Verpflichtung zu beschließen, ein Patent nicht gegen ihn durchzusetzen.
882
883
884
885 Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist,
886
887 und wenn der korrespondierende Quelltext nicht für jeden zum Kopieren zur Verfügung gestellt
888
889 wird – kostenlos, unter den Bedingungen dieser Lizenz und über einen öffentlich zugänglichen
890
891 Netzwerk-Server oder andere leicht zugängliche Mittel –, dann müssen Sie entweder (1) dafür
892
893 sorgen, daß der korrespondierende Quelltext auf diese Weise verfügbar gemacht wird oder (2)
894
895 dafür sorgen, daß Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz für dieses spezielle Werk entzogen
896
897 werden oder (3) in einer mit den Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, daß die
898
899 Patentlizenz auf nachgeordnete Empfänger ausgedehnt wird. „Wissentlich angewiesen sein“
900
901 bedeutet, daß Sie tatsächliches Wissen darüber haben, daß – außer wegen der Patentlizenz – Ihre
902
903 Übertragung des betroffenen Werks in einen Staat oder die Benutzung des betroffenen Werks durch
904
905 Ihren Empfänger in einem Staat, eins oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat
906
907 verletzen würden, deren Gültigkeit Ihnen glaubhaft erscheint.
908
909
910
911 Wenn Sie, als Folge von oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung,
912
913 ein betroffenes Werk übertragen oder durch Vermittlung einer Übertragung propagieren, und Sie
914
915 gewähren einigen Empfängern eine Patentlizenz, die ihnen das Benutzen, Propagieren,
916
917 Modifizieren und Übertragen einer speziellen Kopie des betroffenen Werks gestatten, dann wird
918
919 die von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und
920
921 darauf basierender Werke ausgedehnt.
922
923
924
925 Eine Patentlizenz ist „diskriminierend“, wenn sie in ihrem Gültigkeitsbereich die speziell unter
926
927 dieser Lizenz gewährten Rechte nicht einschließt, wenn sie die Ausübung dieser Rechte verbietet
928
929 oder wenn sie die Nichtausübung einer oder mehrerer dieser Rechte zur Bedingung hat. Sie dürfen
930
931 ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partner in einem Vertrag mit einer Drittpartei sind,
932
933 die auf dem Gebiet der Verbreitung von Software geschäftlich tätig ist, gemäß dem Sie dieser
934
935 Drittpartei Zahlungen leisten, die auf dem Maß Ihrer Aktivität des Übertragens des Werks basieren,
936
937 und gemäß dem die Drittpartei eine diskriminierende Patentlizenz all denjenigen gewährt, die das
938
939 Werk von Ihnen erhielten, (a) in Verbindung mit von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen
940
941 Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) hauptsächlich für und in Verbindung mit spezifischen
942
943 Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind in
944
945 diesen Vertrag vor dem 28. März 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum
946
947 erteilt.
948
949
950
951 Nichts in dieser Lizenz soll in einer Weise ausgelegt werden, die irgendeine implizite Lizenz oder
952
953 sonstige Abwehr gegen Rechtsverletzung ausschließt oder begrenzt, die Ihnen ansonsten gemäß
954
955 anwendbarem Patentrecht zustünde.
956
957 12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter
958
959
960
961 Sollten Ihnen (durch Gerichtsbeschluß, Vergleich oder anderweitig) Bedingungen auferlegt
962
963 werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht
964
965 von den Bestimmungen dieser Lizenz. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, ein betroffenes Werk unter
966
967 gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen
968
969 Verpflichtungen zu übertragen, dann dürfen Sie als Folge das Programm überhaupt nicht
970
971 übertragen. Wenn Sie zum Beispiel Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denen,
972
973 denen Sie das Programm übertragen haben, eine Gebühr für die weitere Übertragung einzufordern,
974
975 dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch diese Lizenz zu befolgen darin,
976
977 ganz auf die Übertragung des Programms zu verzichten.
978
979 13. Nutzung zusammen mit der GNU Affero General Public License
980
981
982
983 Ungeachtet anderer Regelungen dieser Lizenz, ist es Ihnen gestattet, ein betroffenes Werk mit
984
985 einem Werk zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder zu kombinieren,
986
987 das unter Version 3 der GNU Affero General Public License steht, und das Ergebnis zu übertragen.
988
989 Die Bedingungen dieser Lizenz bleiben weiterhin auf denjenigen Teil anwendbar, der das
990
991 betroffene Werk darstellt, aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public
992
993 License, §13, die sich auf Interaktion über ein Computer-Netzwerk beziehen, werden auf die
994
995 Kombination als solche anwendbar.
996
997 14. Überarbeitungen dieser Lizenz
998
999
1000
1001 Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der
1002
1003 General Public License veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der
1004
1005 gegenwärtigen entsprechen, können aber im Detail abweichen, um neuen Problemen und
1006
1007 Anforderungen gerecht zu werden.
1008
1009
1010
1011 Jede Version dieser Lizenz hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm
1012
1013 angegeben wird, daß es dieser Lizenz in einer bestimmten Versionsnummer „oder jeder späteren
1014
1015 Version“ (“or any later version”) unterliegt, so haben Sie die Wahl, entweder den Bestimmungen
1016
1017 der genannten Version zu folgen oder denen jeder beliebigen späteren Version, die von der Free
1018
1019 Software Foundation veröffentlicht wurde. Wenn das Programm keine Versionsnummer angibt,
1020
1021 können Sie eine beliebige Version wählen, die je von der Free Software Foundation veröffentlicht
1022
1023 wurde.
1024
1025 15. Gewährleistungsausschluß
1026
1027
1028
1029 Es besteht keinerlei Gewährleistung für das Programm, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Sofern
1030
1031 nicht anderweitig schriftlich bestätigt, stellen die Urheberrechtsinhaber und/oder Dritte das
1032
1033 Programm so zur Verfügung, „wie es ist“, ohne irgendeine Gewährleistung, weder ausdrücklich
1034
1035 noch implizit, einschließlich – aber nicht begrenzt auf – die implizite Gewährleistung der
1036
1037 Marktreife oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten Zweck. Das volle Risiko bezüglich
1038
1039 Qualität und Leistungsfähigkeit des Programms liegt bei Ihnen. Sollte sich das Programm als
1040
1041 fehlerhaft herausstellen, liegen die Kosten für notwendigen Service, Reparatur oder Korrektur bei
1042
1043 Ihnen.
1044
1045 16. Haftungsbegrenzung
1046
1047
1048
1049 In keinem Fall, außer wenn durch geltendes Recht gefordert oder schriftlich zugesichert, ist
1050
1051 irgendein Urheberrechtsinhaber oder irgendein Dritter, der das Programm wie oben erlaubt
1052
1053 modifiziert oder übertragen hat, Ihnen gegenüber für irgendwelche Schäden haftbar, einschließlich
1054
1055 jeglicher allgemeiner oder spezieller Schäden, Schäden durch Seiteneffekte (Nebenwirkungen) oder
1056
1057 Folgeschäden, die aus der Benutzung des Programms oder der Unbenutzbarkeit des Programms
1058
1059 folgen (einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Datenverluste, fehlerhafte Verarbeitung von
1060
1061 Daten, Verluste, die von Ihnen oder anderen getragen werden müssen, oder dem Unvermögen des
1062
1063 Programms, mit irgendeinem anderen Programm zusammenzuarbeiten), selbst wenn ein
1064
1065 Urheberrechtsinhaber oder Dritter über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet worden war.
1066
1067 17. Interpretation von §§ 15 und 16
1068
1069
1070
1071 Sollten der o.a. Gewährleistungsausschluß und die o.a. Haftungsbegrenzung aufgrund ihrer
1072
1073 Bedingungen gemäß lokalem Recht unwirksam sein, sollen Bewertungsgerichte dasjenige lokale
1074
1075 Recht anwenden, das einer absoluten Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit
1076
1077 dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, dem Programm lag eine entgeltliche
1078
1079 Garantieerklärung oder Haftungsübernahme bei.
1080
1081 ENDE DER LIZENZBEDINGUNGEN
1082